Aupairversicherung - Aupairkrankenversicherung für Deutsche Aupairs im Ausland und ausländische Aupais in Deutschland


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Aupair-Tarif

Die Au-Pair Krankenversicherung der HanseMerkur

Wer kann sich versichern:

  • Deutsche Aupiars im Ausland
  • ausländische Aupiar im Deutschland

WAS MUSS ICH BEI DER AU-PAIR VERSICHERUNG FÜR DEUTSCHE AUPAIRS IM AUSLAND UNBEDINGT WISSEN?

  • Höchstaufnahmealter: 30 Jahre
  • Maximale Versicherungsdauer: 36 Monate
  • Minimale Vertragsdauer: 1 Monat
  • Verlängerung innerhalb der Höchstvertragsdauer nach Zustimmung durch den Versicherer auf Antrag möglich (ein Verlängerungsantrag kann auch abgelehnt werden)
  • Zahlweise: monatlich
  • Kündigung: zum Tag der Ausreise
  • ohne festen Selbstbehalt
  • für bis zu 6 Wochen innerhalb eines Jahres besteht Versicherungsschutz im Heimatland und in dritten Ländern, wenn der Vertrag für mindestens 12 Monate abgeschlossen wurde
  • der Versicherungsschutz besteht auch, wenn zum Zeitpunkt des Schadens kein gültiger Au Pair-Status mehr bestand

Welche Leistungen sind bei der Au-Pair Versicherung versichert*?

Kriterium

Tarif Basic

Tarif Profi

Tarif Premium

ambulante Heilbehandlung beim Arzt.
Für Aufenthalte in Deutschland bis zu den Regelhöchstsätzen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
- nach der Nr. 437 und dem Abschnitt M (Laborleistungen) bis zum 1,15-fachen Satz
- nach den Abschnitten A, E und O (technische Verrichtungen) bis zum 1,8-fachen Satz
- in allen anderen Fällen bis zum 2,3-fachen Satz

Ja

Ja

Ja

ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel

Ja

Ja

Ja

ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen

bis zu 250,- EUR je Versicherungsjahr

bis zu 500,- EUR je Versicherungsjahr

unbegrenzt

Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen

Ja

Ja

Ja

Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten

Ja

Ja

Ja

ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles

Ja

Ja

Ja

schmerzstillende Zahnbehandlungen einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung

bis zu 250,- EUR je Versicherungsjahr mit 100%

bis zu 750,- EUR je Versicherungsjahr mit 100%

bis zu 1.000,- EUR je Versicherungsjahr mit 100%

Zahnersatz zu

Nein

50% bis zu 1.500,- EUR je Versicherungsjahr

50% bis zu 2.000,- EUR je Versicherungsjahr

unfallbedingter Zahnersatz bis zu 2.500,- EUR je Versicherungsjahr

Nein

Ja

Ja

Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz mit 50%

bis zu 1.000,- EUR je Versicherungsjahr

bis zu 1.500,- EUR je Versicherungsjahr

bis zu 2.000,- EUR je Versicherungsjahr

stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer

Ja

Ja

Ja

den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus

Ja

Ja

Ja

medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen

Ja

Ja

Ja

den Rücktransport ins Heimatland

Ja

Ja

Ja

Überführung und Bestattung

bis zu 10.000,- EUR

bis zu 10.000,- EUR

bis zu 15.000,- EUR

Au Pair-Ausfallgeld von 10,- EUR täglich ab dem 6. Tag eines vollstationären Krankenhausaufenthaltes; bis maximal 90 Tage

Nein

Ja

Ja

Hin- und Rückreisekosten für Familienangehörige bei stationärer Behandlung der versicherten Person

Nein

Ja

Ja

Rückreisekosten ins Heimatland bei Erkrankung eines Angehörigen bis zu 1.000,- EUR

Nein

Nein

Ja

Selbstbehalt

Kein Selbstbehalt

Kein Selbstbehalt

Kein Selbstbehalt

Beitrag mtl.

33,00 EUR

41,00 EUR

48,00 EUR

Auf Wunsch frei wählbar:

Unfall- und Haftpflichtversicherung

 

Tarif Standard

Tarif Komfort

Unfallversicherung

im Todesfall

5.000,00 EUR

5.000,00 EUR

Im Invaliditätsfall
(mit Progressions-staffel 350%)

25.000,00 EUR

40.000,00 EUR

Bergungskosten

2.500 EUR

2.500 EUR

Haftpflichtversicherung

Deckungssumme für:

bis

bis

Personen- und Sachschäden

1 Mio. EUR

2,5 Mio. EUR

Mietsachschäden

25.000 EUR

25.000 EUR

Schlüsselverlust

nicht versichert

250,00 EUR

Abschiebekosten

1.000 EUR

5.000 EUR

Beitrag mtl.

4,00 EUR

6,00 EUR

WELCHE LEISTUNGEN SIND BEI DER KRANKENVERSICHERUNG NICHT VERSICHERT*?

Nicht versichert sind z.B.:

  • für die Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren;
  • für die Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten;
  • für Behandlungen von Tuberkulose, Diabetes, Tumoren sowie für Dialysebehandlungen, sofern die Erkrankung bzw. die Behandlungsnotwendigkeit bereits bei Versicherungsbeginn bestand;
  • für Behandlungen und Untersuchungen wegen Schwangerschaft, wenn diese bereits bei Versicherungsbeginn bestand;
  • für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen, oder für Entziehungsmaßnahmen einschl. Entziehungskuren;
  • für Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder oder für Behandlungen von Personen, mit denen die versicherte Person innerhalb der eigenen oder der Gastfamilie zusammenlebt;
  • für psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung;
  • für Immunisierungsmaßnahmen; und für Hilfsmittel;
  • für Behandlungen wegen Störungen und Schäden der Fortpflanzungsorgane einschließlich Sterilität, künstlicher Befruchtungen und dazugehöriger Vorsorgeuntersuchungen und Folgebehandlungen;
  • für jede Art von Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen;
  • für Behandlungen von HIV-Infektionen und deren Folgen;
  • für Zahnersatz, Stiftzähne, Einlagefüllungen, Überkronungen und kieferorthopädische Behandlung, Implantate, Aufbissbehelfe und gnathologische Maßnahmen;


*Rechtsverbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreiseversicherung der HanseMerkur Reiseversicherung

Der Versicherer:
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Siegfried-Wedells-Platz 1
20352 Hamburg

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